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   FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 1 K 3800/06 E   

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https://dejure.org/2007,14174
FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 1 K 3800/06 E (https://dejure.org/2007,14174)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.08.2007 - 1 K 3800/06 E (https://dejure.org/2007,14174)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. August 2007 - 1 K 3800/06 E (https://dejure.org/2007,14174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO § 173

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache - Rechtserheblichkeit; Abweichende Entscheidung; Bindende Verwaltungsanweisung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 70/00

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Änderung von Einkommensteuerbescheiden -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 1 K 3800/06
    Wie das Finanzamt bei Kenntnis bestimmter Tatsachen oder Beweismittel einen Sachverhalt in seinem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die Finanzämter bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses gegolten haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23.11.1987 GrS 1/86, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1988, 180; BFH-Urteil vom 20.06.2001 VI R 70/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1527).

    Dass hier die neue Tatsache - Sonderumlage als Teil des besteuerten Arbeitslohns - (ausnahmsweise) nicht rechtserheblich ist, kann nicht festgestellt werden; nach den Umständen kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass der Beklagte, wenn ihm die Tatsache bereits im Zeitpunkt der Zeichnung des Eingabewertbogens (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2001 VI R 70/00, BFH/NV 2001, 1527) bekannt gewesen wäre, die Umlage nicht als Arbeitslohn erfasst hätte.

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 1 K 3800/06
    Wie das Finanzamt bei Kenntnis bestimmter Tatsachen oder Beweismittel einen Sachverhalt in seinem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die Finanzämter bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses gegolten haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23.11.1987 GrS 1/86, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1988, 180; BFH-Urteil vom 20.06.2001 VI R 70/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1527).
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98

    Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 1 K 3800/06
    Zeitgleich teilte der Arbeitgeber ihm mit, dass die Versteuerung fehlerhaft gewesen sei, wie sich zwischenzeitlich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14.09.2005 (VI R 148/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 532) ergeben habe.
  • BFH, 10.03.1999 - II R 99/97

    Änderung wegen neuer Tatsachen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 1 K 3800/06
    Für die Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache i. S. von § 173 AO kann der Stand der Rechtsprechung und der Verwaltungserlasse zum Zeitpunkt des Ergehens des ursprünglichen Bescheides indes im Einzelfall ausnahmsweise unerheblich sein, wenn anderweitig feststeht, dass die Steuer auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache nicht anders festgesetzt worden wäre (BFH-Urteil vom 10.03.1999 II R 99/97, BStBl II 1999, 433: dort Weisung des Sachgebietsleiters, an die sich die Sachbearbeiterin gehalten hatte).
  • BFH, 13.05.1998 - II R 67/96

    Grunderwerbsteuer - Grundstückskaufpreis - Einheitliches Vertragswerk - Bekannte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 1 K 3800/06
    Im Zweifel ist also von der Rechtserheblichkeit der Tatsache auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 13.05.1998 II R 67/96, BFH/NV 1999, 1); die Finanzbehörde trägt insoweit die Feststellungslast (Balmes in Kühn/von Wedelstädt, AO, 18. A., § 173 Rdn. 8; Koenig in Pahlke/Koenig, AO, § 173 Rdn. 90).
  • BFH, 29.07.1998 - II R 39/96

    Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage - Eigentumswohnung zur Vermietung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2007 - 1 K 3800/06
    Gab es damals zur maßgeblichen Rechtsfrage bereits eine Rechtsprechung des BFH oder eine die Finanzämter bindende Verwaltungsanweisung, ist anzunehmen, dass sich die Behörde auch daran gehalten hätte; mangelte es an beidem, wird dagegen regelmäßig die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung vorliegen (BFH-Urteil vom 29.07.2002 II R 39/96, BFH/NV 1999, 154).
  • FG Düsseldorf, 05.05.2008 - 17 K 692/07

    Besteuerung des von der Stadtsparkasse gezahlten "Nachteilsausgleich" beim

    Zur Begründung verweisen die Kläger ergänzend auf das Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 6. August 2007 1 K 3800/06 E, [...]).

    Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Umlage als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt worden wäre (ebenso im Ergebnis FG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006, 8 K 2386/06 E, n. V.; a. A. FG Düsseldorf, Urteil vom 6. August 2007, 1 K 3800/06 E, a.a.O.).

    Ob es sich bei der Kurzinformation Einkommensteuer dem Rechtscharakter nach um eine Verwaltungsanweisung handelt bzw. derartige Mitteilungen "praktisch" wie Verwaltungsanweisungen behandelt werden (vgl. hierzu im Einzelnen FG Düsseldorf, Urteil vom 6. August 2007, 1 K 3800/06 E, a.a.O.), kann nach Auffassung des Senats dahinstehen.

    Die zur Frage der Rechtserheblichkeit nachträglich bekannt gewordener Tatsachen in Einzelfragen vertretenen unterschiedlichen Auffassungen (vgl. Nachweise bei Frotscher in Schwarz, § 173 Rz. 31 ff) bedürfen der höchstrichterlichen Klärung, zumal zum entscheidungserheblichen Sachverhalt divergierende finanzgerichtlichen Entscheidungen getroffen worden sind (Senatsurteil bzw. Urteile des FG Düsseldorf vom 30. November 2006, 8 K 2386/06 E und vom 6. August 2007, 1 K 3800/06 E, a.a.O.) und eine Vielzahl gleichgelagerter Rechtsbehelfsverfahren anhängig sind.

  • FG Düsseldorf, 22.08.2008 - 11 K 580/07

    Auswirkung des nachträglichen Bekanntwerdens von als Arbeitslohn behandelten und

    Im Zweifel sei daher von der Rechtserheblichkeit der Tatsache auszugehen (ebenso Urteil des FG Münster vom 25. August 1999 8 K 1892/94, EFG 1999, 1264; Urteil des FG Hamburg vom 9. Oktober 2007 6 K 326/04; Urteile des FG A-Stadt vom 6. August 2007 1 K 3800/06 sowie vom 5. Mai 2008 17 K 692/07; von Groll, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 173 Rn. 125; von Wedelstädt, in: Beermann/Gosch, AO, § 173 Rn. 31; Frotscher, in: Schwarz, AO, § 173 Rn. 31; Rüsken, in: Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 173 Rn. 71; Balmes, in: Kühn/von Wedelstädt, AO, 19. Aufl. 2008, § 173 Rn. 35).

    Es ist jedoch nicht hinreichend sicher, dass der zuständige Veranlagungsbeamte die Mitteilung für den Lohnsteueraußendienst berücksichtigt hätte (ebenso Urteile des FG A-Stadt vom 6. August 2007 1 K 3800/06 und 5. Mai 2008 17 K 692/07).

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